Rechtsprechung
BFH, 05.09.2001 - X R 74/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
EStG § 10h Satz 2 Nr. 4
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 10h Satz 2 Nr. 4
- Wolters Kluwer
Steuerbegünstigung - Einfamilienhaus - Eigene Wohnzwecke - Angehörige - Nutzungsvertrag
- Judicialis
EStG § 10h Satz 2 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10h S. 2 Nr. 4
Sonderausgabenabzug für unentgeltlich überlassene Wohnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 12.03.1997 - II 75/95
- BFH, 05.09.2001 - X R 74/97
Papierfundstellen
- BFHE 196, 520
- NJW 2002, 1448 (Ls.)
- NZM 2002, 226
- BB 2002, 294
- DB 2002, 247
- BStBl II 2002, 343
- BStBl II 2002, 344
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 26.01.1994 - X R 94/91
Außergewöhnliche Belastung - Wohnung - Einkommensteuer - Kind - Selbständiger …
Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 74/97
aa) Nach der Rechtsprechung des Senats nutzt der Steuerpflichtige zwar eine Wohnung, die er seinen Kindern außerhalb des Familienhaushalts in Erfüllung seiner unterhaltsrechtlichen Verpflichtung überlässt, zu "eigenen Wohnzwecken" i.S. des § 10e Abs. 1 EStG, so dass ihm hierfür unter den weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift ein Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG zusteht (Senatsurteile vom 26. Januar 1994 X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544, und X R 11/92, BFH/NV 1994, 846). - BFH, 18.11.1998 - X R 110/95
Wohneigentumsförderung für Ferienwohnungen
Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 74/97
Ebenso wenig wie für die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nach § 10e Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG ist für die dauerhafte Überlassung zu Wohnzwecken erforderlich, dass es sich um die einzige Wohnung des Nutzers handelt oder er sich in ihr überwiegend aufhält (vgl. zu § 10e EStG Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, m.w.N.; vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225;… Kleeberg in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 10h Rz. B 16;… Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 10h EStG Anm. 47; Koller, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1992, 844, 846; a.A. Wewers, Der Betrieb --DB-- 1992, 753, 754;… Stuhrmann in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 10h Rz. 16). - BFH, 23.07.1997 - X R 143/94
Einkommensteuer; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (10e EStG)
Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 74/97
Ausdruck hierfür sind beispielsweise das unbeschränkte Zutrittsrecht zu der Wohnung, das Recht, über den Zutritt anderer Personen selbständig zu bestimmen, sowie die den persönlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen des Angehörigen entsprechende Ausstattung (Senatsurteil vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160, m.w.N., zu § 10e EStG). - BFH, 31.05.1995 - X R 140/93
Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO sind grds. nicht …
Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 74/97
Ebenso wenig wie für die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nach § 10e Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG ist für die dauerhafte Überlassung zu Wohnzwecken erforderlich, dass es sich um die einzige Wohnung des Nutzers handelt oder er sich in ihr überwiegend aufhält (vgl. zu § 10e EStG Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, m.w.N.; vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225;… Kleeberg in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 10h Rz. B 16;… Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 10h EStG Anm. 47; Koller, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1992, 844, 846; a.A. Wewers, Der Betrieb --DB-- 1992, 753, 754;… Stuhrmann in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 10h Rz. 16). - BFH, 26.01.1994 - X R 11/92
Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an Kinder
Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 74/97
aa) Nach der Rechtsprechung des Senats nutzt der Steuerpflichtige zwar eine Wohnung, die er seinen Kindern außerhalb des Familienhaushalts in Erfüllung seiner unterhaltsrechtlichen Verpflichtung überlässt, zu "eigenen Wohnzwecken" i.S. des § 10e Abs. 1 EStG, so dass ihm hierfür unter den weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift ein Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG zusteht (Senatsurteile vom 26. Januar 1994 X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544, und X R 11/92, BFH/NV 1994, 846).
- BFH, 09.05.2007 - IX B 7/07
NZB: Eigenheimzulage, auslaufendes Recht, grundsätzliche Bedeutung
Im Übrigen ist in der BFH-Rechtsprechung geklärt, dass die Steuerbegünstigung entfällt, wenn der Nutzende sich nur besuchsweise in einer Wohnung aufhält und diese im Übrigen von anderen Personen genutzt wird (BFH-Urteil vom 5. September 2001 X R 74/97, BFHE 196, 520, BStBl II 2002, 343 zu § 10h des Einkommensteuergesetzes --EStG--). - BFH, 02.06.2004 - X B 27/03
Einwände gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urt.; Rüge einer Divergenz
Diesen Anforderungen wird die Beschwerdebegründung der Kläger nicht gerecht, ganz abgesehen davon, dass die von den Klägern angeführten Entscheidungen (BFH-Urteile vom 14. November 1989 IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299; vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92; vom 11. September 1996 X R 46/93, BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94; vom 5. September 2001 X R 74/97, BFHE 196, 520, BStBl II 2002, 343;… vom 5. September 2001 X R 141/97, BFH/NV 2002, 480; Sächsisches FG vom 23. Januar 2002 5 K 1048/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 530) schon vom Sachverhalt und den Fragestellungen her mit dem Streitfall nicht vergleichbar sind.